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Behindertengerechter Zugang: Diese Punkte sind wichtig

Infos zu Behindertengerechter Zugang
Ein behindertengerechter Zugang sorgt dafür, dass der Bewohner seine Wohnung sicher erreicht.

Viele Menschen möchten selbstbestimmt in ihrem vertrauten Umfeld leben. Doch oft macht die Gesundheit einen Strich durch die Rechnung. Körperliche oder geistige Einschränkungen bedeuten zwar nicht zwangsläufig, dass der Bewohner nicht mehr in seiner Wohnung wohnen bleiben kann. Aber damit der Wohnraum barrierefrei und sicher wird, müssen häufig Umbauten durchgeführt werden. Dabei beziehen sich die Arbeiten nicht nur auf die Räume in der Wohnung. Denn ein barrierefreier Wohnraum beginnt bereits vor dem Hauseingang. In diesem Beitrag erklären wir, wie ein behindertengerechter Zugang zur Wohnung aussieht.

Wenn sich das Alter immer deutlicher bemerkbar macht, ein Rollator notwendig wird oder ein Rollstuhl ins Spiel kommt, ist ein barrierefreies Umfeld ein echter Segen. Denn je weniger Hürden es gibt, desto besser lassen sich die alltäglichen Abläufe meistern.

Ein barrierefreies oder zumindest barrierearmes Umfeld fängt aber schon vor dem Eingang an. Schließlich braucht der Bewohner nicht nur ein Zuhause mit möglichst wenigen Hindernissen. Vielmehr muss er seine Wohnung auch bequem erreichen und sicher verlassen können.

In diesem Ratgeber haben wir zusammengestellt, wie ein behindertengerechter Zugang gestaltet sein sollte und welche Anforderungen er erfüllen muss.

Grundsätzliches zu barrierefreien Zugängen und Türen

Für ein barrierefreies Wohnumfeld gilt generell, dass die Eingänge und Türen für alle Nutzer gut erkennbar und einfach zu bedienen sein müssen. Außerdem müssen sie so gestaltet sein, dass alle Bewohner die Zugänge sicher durchqueren können.

Dabei berücksichtigt die Barrierefreiheit nicht nur Bewohner, die Gehhilfen brauchen oder im Rollstuhl sitzen. Auch für Bewohner mit anderen körperlichen Behinderungen oder geistigen Einschränkungen dürfen Türen nicht zu gefährlichen Hindernissen oder gar unüberwindbaren Hürden werden.

Eine barrierefreie Tür muss deshalb

  • eindeutig als Wohnungs- oder Haustür zu erkennen sein. Das lässt sich beispielsweise durch eine auffällige Farbgebung, eine gute Beleuchtung und einen Boden mit einer anderen Struktur erreichen.
  • einfach zu bedienen sein. Dazu kann sie zum Beispiel mit einer Türklinke, die bequem zu erreichen ist, oder einem elektrischen Türöffner ausgestattet werden.
  • ohne hohe Schwelle, Stufe oder sonstige Stolperkante auskommen und dadurch sicher zu durchqueren sein.
  • breit genug sein, damit auch eine Person mit Rollator oder ein Rollstuhlfahrer bequem durchfahren kann.

Behindertengerechte Zugänge und Türen gemäß DIN 18040-2

Der Gesetzgeber definiert in § 4 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) den Begriff der Barrierefreiheit. Demnach ist eine bauliche oder sonstige Anlage dann barrierefrei, wenn sie für alle Leute gleichermaßen zugänglich und nutzbar ist. Das Alter und mögliche Behinderungen sollen dabei keine Rolle spielen.

Konkrete Vorgaben für barrierefreies Bauen und Wohnen macht der Gesetzgeber aber nicht. Diese Aufgabe übernimmt die DIN 18040-2. Die Norm definiert, wie Wohnungen, Wohnhäuser und Außenanlagen barrierefrei gestaltet und ausgestattet sein sollten.

Dabei unterscheidet die Norm aber noch einmal zwischen barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Wohnraum. Ein Umfeld, das Rollstuhlfahrer uneingeschränkt nutzen können, ist immer barrierefrei. Zusätzlich dazu berücksichtigt die Gestaltung aber auch die speziellen Anforderungen und Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern.

Behindertengerechter Zugang zum Haus

Ein barrierefreies Wohnumfeld beginnt schon vor der Haus- oder Wohnungstür. Denn der Bewohner soll nicht nur seine Wohnung sicher und ohne Einschränkungen nutzen können. Stattdessen muss auch gewährleistet sein, dass er seine Wohnung möglichst ohne fremde Hilfe erreichen und verlassen kann.

Deshalb erfordert ein behindertengerechter Zugang zuallererst entsprechende Zuwege. Sie müssen breit genug sein. Optimal sind so breite Zuwege, dass auch zwei Bewohner mit Rollator oder Rollstuhl problemlos aneinander vorbeikommen, wenn sie sich begegnen.

Außerdem sollte ein behindertengerechter Zugang möglichst keine Stufen oder Treppen haben. Ist das nicht machbar, sollte eine Rampe vorhanden sein. Als Alternative zur Rampe kommt auch ein Treppenlift in Frage.

Daneben schreibt die DIN-Norm unter anderem folgende Anforderungen an einen barrierefreien Hauseingang vor:

  • Die Gehwege müssen leicht zu finden und immer beleuchtet sein.
  • Personen mit sensorischen Einschränkungen müssen sich sicher zurechtfinden. Farben mit starken Kontrasten, unterschiedliche Bodenbeläge, akustische Signale oder Begrenzungen durch Kantensteine sind Beispiele für Gestaltungen, die dabei helfen.
  • Der Eingangsbereich sollte vor der Witterung schützen.
  • Vor den Türen muss es Bewegungsflächen geben, die groß genug sind, um dort mit dem Rollator oder Rollstuhl zu drehen und zu wenden.
  • Die Türklinken sollten bogenförmig, U-förmig oder senkrecht angeordnet sein. Bewohner mit motorischen Einschränkungen oder einem reduzierten Sehvermögen können sie dadurch besser nutzen.

Optimal, aber nicht vorgeschrieben, ist eine Automatiktür, die sich bei Bedarf mit genügend Verzögerung von alleine öffnet und schließt. Zudem sollte es im Eingangsbereich neben dem Briefkasten und der Klingel auch eine Video- oder Gegensprechanlage geben.

Barrierefreie Türen außerhalb und in der Wohnung

Grundsätzlich müssen alle Türen deutlich zu erkennen, einfach zu bedienen und sicher zu passieren sein. Andernfalls ist keine Barrierefreiheit gegeben. Die DIN 18040-2 macht aber zusätzlich einen Unterschied zwischen Türen außerhalb und innerhalb der Wohnung.

Zu den Türen außerhalb der Wohnung zählen zum Beispiel die Haustür und Türen im Hausflur. Für sie gelten folgende Vorschriften:

  • Die lichte Breite muss bei mindestens 90 cm und die lichte Höhe bei mindestens 205 cm liegen. Für die Leibung gilt, dass sie mindestens 26 cm tief sein muss.
  • Die Bewegungsfläche vor einer Drehflügeltür muss mindestens 150 x 150 cm groß sein. Gleiches gilt, wenn die Tür einer Wand gegenüberliegt.
  • Der Drücker oder Griff der Tür muss auf einer Höhe von 85 cm montiert sein. Zudem muss ein Abstand von mindestens 50 cm zu anderen Bauteilen oder Ausstattungselementen eingehalten werden.
  • Für den Türspion ist eine Höhe von 120 cm definiert. Dadurch ist sichergestellt, dass auch ein Rollstuhlfahrer den Türspion nutzen kann.
  • Beschilderungen sollten sich in einer Höhe zwischen 120 und 140 cm befinden.
  • Untere Türanschläge sind nicht erlaubt und Schwellen sollten vermieden werden. Sind Schwellen aus technischen Gründen unumgänglich, dürfen sie nicht höher sein als 2 cm.

Während Türen außerhalb der Wohnung immer mindestens 90 cm breit sein müssen, reichen innerhalb der Wohnung 80 cm breite Türen aus. Es sei denn, die Wohnung soll nicht nur barrierefrei, sondern auch rollstuhlgerecht sein. Dann müssen die Türen in der Wohnung ebenfalls 90 cm breit sein. Außerdem muss der Bewohner die Türen ohne großen Kraftaufwand öffnen und schließen können.

Behindertengerechter Zugang mit einer Rampe

Nicht nur größere Absätze oder Treppen können Bewohnern mit eingeschränkter Mobilität das Leben schwer machen. Stattdessen kann schon eine kleinere Türschwelle zur gefährlichen Stolperkante werden. Eine Rampe kann in solchen Fällen zuverlässig für Abhilfe sorgen.

Dabei gibt es verschiedene Systeme bei den Rampen. Welche Art von Rampe am besten geeignet ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen der Einsatzort und das Hindernis, aber auch die Belastung und die Tragkraft, die die Rampe braucht.

Grundsätzlich ist bei Rampen ein belastbares Material Pflicht. Sonst können sie zum Beispiel das Gewicht eines Elektro-Rollstuhls nicht tragen. Stahl und Aluminium sind deshalb die gängigsten Materialien für Rampen.

Irgendwelche selbstgebauten Konstruktionen aus Holz sind komplett ungeeignet. Auch nicht als provisorische Notlösung!

Wichtig ist außerdem, dass eine Rampe rutschfest ist. Denn auch bei Regen, Schnee und mit nassen Rädern muss sie sicher befahrbar sein.

Flächen- und Schienenrampen

Im Prinzip lassen sich Rampen in zwei Gruppen einteilen. Die erste Gruppe bilden die sogenannten Flächenrampen. Eine Flächenrampe hat eine durchgehende, breite Fläche. Daher auch der Name.

Sie ist stabil und lässt sich bequem befahren. Ihre Bauart bringt es aber mit sich, dass eine Flächenrampe groß und ziemlich schwer ist. Deshalb eignet sie sich hauptsächlich für einen festen Einbau vor Ort.

In die zweite Gruppe gehören die Schienenrampen. Eine Schienenrampe setzt sich aus zwei Schienen zusammen, die meist aus Aluminium bestehen und parallel nebeneinander angeordnet sind. Die Fahrfläche ist rutschhemmend gestaltet und die Seitenkanten sind etwas nach oben gezogen, um ein sicheres Befahren zu gewährleisten.

Da eine Schienenrampe recht leicht und handlich ist, kann sie schnell auf- und abgebaut werden. Ein Transport ist ebenfalls gut möglich. Deshalb eignen sich Schienenrampen auch für den mobilen Einsatz unterwegs.

Rollstuhlrampen

Im alltäglichen Leben sind Treppen für Rollstuhlfahrer und Leute, die nicht mehr sicher auf den Beinen sind, eine echte Herausforderung. Eine Rollstuhlrampe, die auch Stufenrampe genannt wird, kann dann zu einem behindertengerechten Zugang verhelfen.

Allerdings muss eine Rampe, die über mehrere Stufen geht, vergleichsweise lang sein. Sonst wird das Befahren durch die große Steigung zu anstrengend. Außerdem muss die Rampe aus einem umso stabileren Material bestehen, je länger ist. Weil Stufenrampen dadurch meist ein sehr hohes Eigengewicht haben, sind sie in aller Regel fest eingebaut.

Hat eine Treppe mehrere Absätze, bietet sich ein System aus einzelnen Modulen an. Die Elemente können dann so zusammengefügt werden, wie es die Treppe erfordert. Auf diese Weise wird auch möglich, dass die Rampe zum Beispiel um die Ecke geht.

Die Norm-Vorschriften für Rollstuhlrampen

Die Richtlinien für Rollstuhlrampen in Mietshäusern und im öffentlichen Bereich ergeben sich aus der DIN 18040. Demnach muss eine Stufenrampe folgende Anforderungen erfüllen:

  • höchstens sechs Prozent Steigung
  • mindestens 120 cm breit
  • 150 x 150 cm große Bewegungsfläche vor und nach der Rampe
  • ab einer Rampenlänge von sechs Metern ein mindestens 150 cm großes Zwischenpodest
  • Seitenkanten mit 10 cm hohen Radabweisern; bei einer Rampe, die direkt an einer Wand verläuft, braucht die Schiene zur Wand hin keine seitlichen Begrenzungen
  • Handläufe beidseitig auf einer Höhe von 85 bis 90 cm und mit einem Durchmesser zwischen 3 und 4,5 cm
  • sichere Entwässerung bei einer Rampe im Freien

Wenn ihr bei euch daheim nachträglich eine Stufenrampe einbauen wollt, müsst ihr diese Vorschriften nicht einhalten. Oft wäre das bei einem Umbau, der aus der Situation heraus notwendig wird, auch gar nicht machbar. Trotzdem könnt ihr euch ungefähr an der Norm orientieren, um einen behindertengerechten Zugang zu gestalten, der so sicher wie möglich ist.

Die notwendige Rampe berechnen

Um die Maße zu ermitteln, die eure Rampe haben müsste, braucht ihr drei Werte, nämlich

  • die Höhe der Treppe,
  • die Länge der Rampe
  • und die Steigung.

Der wichtigste Wert ist der Höhenunterschied, den die Rampe überwinden soll. Nachdem ihr eine Steigung festgelegt habt, könnt ihr mit diesem Maß die Länge der Rampe ausrechnen. Oder ihr nehmt den vorhandenen Platz als Grundlage und überprüft, welche Steigung sich dann ergibt.

Dabei rechnet ihr mit folgenden Formeln:

Grafik zu behindertengerechter Zugang

Behindertengerechter Zugang mit Lift statt Rampe

Jeder Zentimeter Höhenunterschied, den die Rampe überwinden soll, erhöht ihre Länge deutlich. Wenn es dann auch noch bei einer Steigung von maximal sechs Prozent bleiben soll, macht es oft keinen Sinn mehr, eine Rampe zu installieren.

Zumal das Vorhaben vielfach schon daran scheitert, dass gar nicht genug Platz da ist. Schließlich müsste etwa eine normgerechte Rampe bei einer gerade einmal 36 cm hohen Treppe ganze sechs Meter lang und mindestens 120 cm breit sein. Dazu müsste es vor und hinter der Rampe Bewegungsflächen geben. Und ein Zwischenpodest wäre bei dieser Rampenlänge auch notwendig.

Deshalb ist der Einbau eines Treppenlifts häufig die bessere Lösung. Ein Plattform- oder Hublift kommt mit viel weniger Platz aus. Außerdem kann der Bewohner damit auch lange oder steile Treppen sicher überwinden, ohne dass er selbst Kraft aufbringen muss.

Die Kosten für einen behindertengerechten Zugang

Wie viel Geld ein barrierefreier Zugang verschlingt, richtet es nach den baulichen Gegebenheiten und nach den Bedürfnissen des Bewohners. Genügt es, wenn ihr lediglich eine Türschwelle entfernen lasst, sollten 100 bis 200 Euro ausreichen.

Wird es hingegen notwendig, die Haustür samt Sturz zu verbreitern, und möchtet ihr neben einer Automatiktür noch einen Lift oder eine Rollstuhlrampe installieren, können sich die Kosten schnell auf mehrere tausend Euro belaufen.

Holt euch deshalb Rat und Angebote von verschiedenen Fachunternehmen ein. Ein Profi kann auch aufzeigen, wie sich der Zugang barrierefrei gestalten lässt und welche Arbeiten dafür notwendig sind. Doch weil es auch beim barrierefreien Bauen große Preisunterschiede gibt, sollten ihr immer mehrere Vorschläge vergleichen.

Ganz alleine müsst ihr die Kosten aber nicht aufbringen. Denn es gibt verschiedene Förderprogramme für barrierefreien Wohnraum.

Die KfW-Bank zum Beispiel gewährt Zuschüsse und sehr günstige Kredite. Auch die Bundesländer und die Kommunen vergeben Fördermittel. Genauere Informationen dazu bekommt ihr bei eurer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Gibt es in eurem Haushalt einen Bewohner mit Pflegegrad, kann die Pflegekasse ein weiterer Ansprechpartner sein. Die Pflegeversicherung beteiligt sich nämlich an den Kosten, wenn der Umbau die Selbstständigkeit des Betroffenen unterstützt oder seine Pflege erleichtert.

Je nach Situation kann eine Rampe oder ein Lift auch ein Heilmittel sein. Dann ist denkbar, dass die Krankenkasse das Hilfsmittel komplett oder anteilig bezahlt. Erkundigt euch also ruhig nach den Möglichkeiten.

Nur denkt daran, dass ihr Anträge immer vor Baubeginn stellen müsst. Im Nachhinein werden die Kosten meist nicht übernommen.