Behindertengerechtes WC: Maße, Höhen und Abstände nach DIN 18040-2

Anders als beim barrierefreien WC, für das die DIN 18040-2 keine Sitzhöhe festlegt, ist das rollstuhlgerechte WC durchgehend bemaßt: 46 bis 48 cm Sitzhöhe, Stützklappgriffe mit Oberkante 28 cm darüber, 150 x 150 cm Bewegungsfläche davor. Beide Maßsätze stehen hier nebeneinander, dazu die Abstände neben dem Becken, die Grifflänge und die Punkte, an denen die Norm nichts vorgibt.
Maßblatt für ein behindertengerechtes WC
Die Werte in der Tabelle stammen aus der DIN 18040-2. Die rechte Spalte nennt die Ausbaustufe, für die ein Wert gilt. Diese Zuordnung ist der häufigste Planungsfehler: Maße für rollstuhlgerechte Bäder werden auf ein barrierefreies Bad übertragen, in dem sie gar nicht gefordert sind.
| Maß | Wert | gilt für |
|---|---|---|
| Sitzhöhe, Oberkante Sitzfläche | 46 bis 48 cm | rollstuhlgerecht |
| Sitzhöhe im Standardeinbau | 42 cm | üblicher Bestand |
| Bewegungsfläche vor dem WC | 120 x 120 cm | barrierefrei |
| Bewegungsfläche vor dem WC | 150 x 150 cm | rollstuhlgerecht |
| Abstand zur Wand und zu anderen Sanitärobjekten | mindestens 20 cm | barrierefrei |
| Bewegungsfläche seitlich, eine Seite | mindestens 90 cm breit, 70 cm tief | rollstuhlgerecht |
| Freifläche auf der anderen Seite | 30 cm breit | rollstuhlgerecht |
| Stützklappgriffe, Oberkante über der Sitzfläche | 28 cm | rollstuhlgerecht |
| Grifflänge | Beckentiefe plus 15 cm | rollstuhlgerecht |
| Belastbarkeit am Griffende | mindestens 1 kN, rund 102 kg | rollstuhlgerecht |
| Rückenstütze hinter der Vorderkante des Beckens | 55 cm, nicht mehr | rollstuhlgerecht |
| Tiefe des WC-Beckens | 70 cm | rollstuhlgerecht |
| Tiefe handelsüblicher Becken | 55 cm | üblicher Bestand |
Alle Höhenangaben beziehen sich auf die Oberkante der fertigen Sitzfläche, nicht auf die Oberkante der Keramik. Wer eine Vorwandinstallation bestellt, rechnet die Stärke der Sitzbrille also mit ein, sonst sitzt das fertige WC unter dem geplanten Maß.
Barrierefrei und rollstuhlgerecht trennen unterschiedliche Vorgaben
Nach § 4 BGG ist eine bauliche Anlage barrierefrei, wenn Menschen mit Behinderungen sie in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffinden, erreichen und nutzen können. Wie das baulich zu erreichen ist, schreibt das Gesetz nicht vor. Diese Aufgabe übernimmt die DIN 18040; für Wohnungen gilt der Abschnitt DIN 18040-2.
Dort stehen zwei Stufen nebeneinander. Barrierefrei heißt, dass Bewohner mit körperlichen Einschränkungen das WC eigenständig nutzen können; die Einschränkungen reichen von Gleichgewichtsstörungen über eingeschränkte Beweglichkeit bis zur Sehbehinderung. Rollstuhlgerecht geht einen Schritt weiter und berücksichtigt zusätzlich das Übersetzen aus dem Rollstuhl. Ein rollstuhlgerechtes WC ist deshalb in aller Regel zugleich barrierefrei, umgekehrt gilt das nicht. Was die beiden Begriffe über das Bad hinaus bedeuten, steht im Ratgeber Barrierefrei und rollstuhlgerecht.
| barrierefreies WC | rollstuhlgerechtes WC | |
|---|---|---|
| Bewegungsfläche davor | 120 x 120 cm | 150 x 150 cm |
| Abstände seitlich | mindestens 20 cm zur Wand und zu anderen Sanitärobjekten | eine Seite 90 cm breit und 70 cm tief, andere Seite 30 cm |
| Sitzhöhe | keine feste Vorgabe | 46 bis 48 cm |
| Stütz- und Haltegriffe | müssen nachrüstbar sein, die Wand muss die Last tragen | beidseitig Stützklappgriffe, 28 cm über der Sitzfläche, Länge gleich Beckentiefe plus 15 cm, mindestens 1 kN am Griffende |
| Rückenstütze | keine Vorgabe | 55 cm hinter der Vorderkante, WC-Deckel genügt nicht |
| Spülung | keine Vorgabe | mit Hand oder Arm erreichbar, ohne die Sitzposition zu verändern |
Sitzhöhe: 42 cm im Bestand, 46 bis 48 cm zum Übersetzen
Der Standardeinbau liegt bei 42 cm. Für das Übersetzen aus dem Rollstuhl und für Nutzer, die sich am Griff hochziehen, fordert die Norm 46 bis 48 cm, weil die Sitzfläche dann ungefähr auf Höhe der Rollstuhlsitzfläche liegt und der seitliche Wechsel waagerecht verläuft.
Dieses Maß ist allerdings kein Wert, der für jeden passt. Rollstühle haben unterschiedliche Sitzhöhen, und bei einer kleinen Person kann eine Sitzhöhe von 48 cm dazu führen, dass die Füße den Boden nicht mehr erreichen. Wer umbaut, lässt vor der Bestellung alle Bewohner probesitzen und legt das Maß danach innerhalb des Bandes fest. Ein Hänge-WC ist dabei im Vorteil: Die Montagehöhe lässt sich beim Einbau frei wählen, bei einem Stand-WC bleibt kaum Spielraum.
Stützklappgriffe: Oberkante 28 cm über der Sitzfläche
Die Montagehöhe ist das Maß, das beim Umbau am häufigsten falsch gesetzt wird, weil die Griffe erst nach dem WC an die Wand kommen. Sie hängt an der Sitzfläche, nicht am Boden: Die Oberkante der Griffe liegt 28 cm über der Sitzfläche. Nach vorn überragen die Griffe die Vorderkante des Beckens um 15 cm, ihre Länge entspricht also der Beckentiefe plus 15 cm.
Vorgeschrieben sind für rollstuhlgerechte Bäder zwei Griffe, links und rechts neben dem Becken, beide klappbar und mit wenig Kraft zu bedienen. Am Griffende müssen sie mindestens 1 kN aufnehmen, das entspricht rund 102 kg. Diese Last trägt nicht der Griff allein, sondern die Wand dahinter: Bei einer Vorwandinstallation gehört ein geeignetes Montageelement hinter die Beplankung, bei einer Leichtbauwand eine durchgehende Traverse. Auch ein barrierefreies Bad ohne Rollstuhlnutzung braucht diese Tragfähigkeit, denn die Norm verlangt dort, dass sich Griffe nachrüsten lassen.
Wer nur eine leichte Einschränkung hat, kommt oft mit einem einzelnen, L-förmig abgewinkelten Haltegriff zurecht. Praktisch ist ein Griff mit integriertem Papierhalter vorn, weil der Halter dann in Reichweite sitzt und nicht an der Seitenwand.

Bewegungsflächen und Abstände neben dem Becken
Die Flächen entscheiden darüber, ob das WC überhaupt angefahren werden kann, und sie sind der Grund, warum ein kleines Bad die Norm selten vollständig erfüllt. Vor dem WC fordert die Norm 120 x 120 cm für ein barrierefreies und 150 x 150 cm für ein rollstuhlgerechtes Bad. Seitlich braucht das rollstuhlgerechte WC auf einer Seite eine Fläche von 90 cm Breite und 70 cm Tiefe, auf der anderen Seite genügen 30 cm. Im barrierefreien Bad bleibt seitlich ein Abstand von mindestens 20 cm zur Wand und zu anderen Sanitärobjekten.
Welche Seite die breite Fläche bekommt, ist keine Frage des Grundrisses, sondern der Übersetztechnik. Wer nur nach rechts übersetzen kann, dem nützt eine große Freifläche links nichts. Vor der Planung also festhalten, von welcher Seite der Nutzer tatsächlich wechselt, und das Becken danach setzen. Für den Weg bis ins Bad gelten eigene Maße, die der Ratgeber Behindertengerechter Zugang behandelt.
WC-Becken, Rückenstütze und Spülung
Für rollstuhlgerechte Bäder sieht die Norm ein 70 cm tiefes Becken vor. Handelsübliche Modelle sind 55 cm tief, und für ältere oder kranke Personen ohne Rollstuhl genügt diese Tiefe in der Regel. Entscheidend ist der Zusammenhang mit den Griffen: Die Grifflänge richtet sich nach der Beckentiefe, ein 70-cm-Becken verlangt also 85 cm lange Griffe. Beim Becken selbst sind runde Formen ohne harte Kanten sinnvoll, und ein Hänge-WC lässt sich sowohl in der Höhe anpassen als auch darunter reinigen.
Die Rückenstütze sitzt 55 cm hinter der Vorderkante des Beckens, mehr Abstand ist nicht zulässig. Ein WC-Deckel ersetzt sie nicht, weil er die Last nicht aufnimmt. Die Spülung muss mit Hand oder Arm erreichbar sein, ohne die Sitzposition zu verändern, und sollte von beiden Seiten auslösen. Berührungslose Auslöser oder eine Fernbedienung lösen das in Bädern, in denen für eine beidseitige Betätigung kein Platz ist.
Wenn das Bad die Normmaße nicht hergibt
In einem bestehenden Bad lassen sich 150 x 150 cm vor dem WC oft nicht herstellen. Das ist kein Grund, den Umbau zu lassen. Die Norm gilt für Neubau und Vollumbau; im Bestand ist sie eine Orientierung, an der Sie die einzelnen Maße nach Bedarf abarbeiten.
Wird das WC von mehreren Bewohnern genutzt, gleicht ein höhenverstellbares Becken die unterschiedlichen Anforderungen aus; je nach Hersteller lässt es sich um 7 bis 10 cm nach oben und unten fahren. Für den Nassbereich gelten eigene Vorgaben, die der Ratgeber Duschkabine behindertengerecht aufführt; zur Wanne gibt es den Ratgeber Barrierefreie Badewanne.
Fördermittel vor Baubeginn beantragen
Die KfW fördert Umbaumaßnahmen, die Barrieren reduzieren, als Kredit oder – solange Haushaltsmittel verfügbar sind – als Zuschuss; Voraussetzung ist, dass die technischen Mindestanforderungen der KfW eingehalten werden. Hat ein Bewohner einen Pflegegrad, beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Für einzelne Hilfsmittel wie eine Toilettensitzerhöhung kann die Krankenkasse zuständig sein, dazu kommen Programme einzelner Länder und Gemeinden.
Der Antrag gehört in jedem Fall vor den Baubeginn. Nachträglich werden Fördermittel in aller Regel nicht mehr bewilligt, und die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Programm.
Anleitung zum Mitnehmen
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